Wir zeigen dir im Folgenden am Unterschied zwischen einem Sanierungskon-zept (nach IDW S6) und einer Schwachstellenanalyse (auch Quickcheck ge-nannt), wie wichtig es ist, das Stadium der Krise zu kennen und die Maßnahmen zur Krisenbewältigung konkret auf (d)ein Unternehmen anzuwenden.
IN WELCHEM KRISENSTADIUM BEFINDET SICH DEIN UNTERNEHMEN?
Oberflächlich gesehen läuft es derzeit noch alles rund. Doch du bist auf einem Weg unterwegs, der im Dickicht oder an einem Abgrund enden wird – das nennt sich Strategiekrise.
Beispiel:
Dein Unternehmen fertigt Teile für einen Dieselmotor und nahezu alle -inklusive dir- merken es bereits auch an rückläufigen Bestellungen, dass der Autohersteller diesen Motor in wenigen Jahren nicht mehr einsetzen wird. Wenn du nicht bereits ein 2. Standbein aufgebaut oder zumindest einen kurzfristig umsetzbaren Plan für Ersatzprodukte in der Tasche hast, ist das ein Beispiel für eine Strategiekrise.
Hast du über einen längeren Zeitraum rückläufige Gewinne und ggf. auch inzwischen Verluste, kannst nicht mehr Zinsen, Tilgungen, Steuern und Rücklagen in vollem Umfang aus deinen Überschüssen decken und es ist keine kurzfristige Besserung in Sicht, ist das bereits eine Ertragskrise. Selbst wenn du freie Kontokorrent-Linien hast, um alles abzudecken, befindet du dich in einer Ertragskrise. Freie Kontokorrent-Linien verschleiern in vielen Fällen die Probleme eine Zeit lang.
Eine Ertragskrise kann auch plötzlich eintreten. Bleiben ohne Vorwarnung größere Zahlungen aus, weil ein Hauptauftraggeber nicht zahlen kann oder will (Insolvenz, Weigerung u.a.) und du hast keine anderen Aufträge, die das kurzfristig ausgleichen, hast du eine Ertragskrise. Wenn Zahlungen von Hauptauftraggebern ausbleiben, ist zumeist auch der zukünftige Umsatz gefährdet, weil in den meisten Fällen Abhängigkeiten bestehen. Und zahlt dein Hauptauftraggeber ohne dein Einverständnis nicht, wirst du vermutlich nicht für ihn weiterarbeiten wollen und damit ist der zukünftige Umsatz auch betroffen. (Eine starke Abhängigkeit ist auch ein Beispiel für eine Strategiekrise).
Ist die Ertragskrise so weit fortgeschritten, dass du keine Liquidität mehr hast, um deine wesentlichen Zahlungen zu gewährleisten (Personal, Material/ Waren, Steuern, Sozialabgaben u.a.) befindest du dich in einer Liquiditätskrise.
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (UG/ GmbH/ AG/ Ltd./ SE usw.) müssen einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen, wenn sie innerhalb der nächsten 3 Wochen nicht 90% aller fälligen und überfälligen Verbindlichkeiten zahlen können (Insolvenzordnung – beachte die Aussetzung dieser Pflicht bis 30.09.2020, wenn du dich vor Corona noch nicht in einer Krise befunden hattest).
In Corona-Zeiten wurde der Markt durcheinandergewirbelt. Wie aus dem „Nichts“ zahlen Geschäftspartner/ Kunden nicht und du kannst daher ohne vorherige Ertragskrise sofort Liquiditätsprobleme oder auch eine Liquiditätskrise bekommen.
Das jeweilige Stadium einer Krise bestimmt die Werkzeuge/ Tools und Maßnahmen zur Bewältigung der Krise.
SCHWACHSTELLENANALYSE VS. SANIERUNGSKONZEPT
- eine Grundlage zu haben, Kredite aufrecht zu erhalten (also nicht zu kündigen oder Linien zu streichen)
- dir einen zusätzlichen Kredit zu gewähren, um eine Liquiditätslücke zu schließen oder dringend notwendige Investitionen trotz Krisensymptomen zu gewährleisten
- einen Teilverzicht auf bestehende Forderungen zu rechtfertigen
- oder eine Mischung von einzelnen/ allen Punkten
- Sanierungskonzeption nach IDW S6 (auch Sanierungsgutachten oder S6-Gutachten genannt)
- Schwachstellenanalyse (auch Quickcheck genannt)
- Fortführungskonzeption
IDW S6 ist ein Standard (Grundlage des Konzeptes), den der Wirtschaftsprüferverband aufgestellt hat und an dem sich Sanierungsexperten/ Sanierungsberater und auch die Rechtsprechung orientieren.
Im Ergebnis wird trotz der verschiedenen Bezeichnungen unterschieden nach:
- einem Sanierungskonzept nach IDWS6 oder
- einem anderen Konzept (mit verschiedenen Bezeichnungen wie o.a. – wir nennen es Schwachstellenanalyse).
Worin bestehen die Unterschiede?
1. Zahlungsunfähigkeit
du kannst in den kommenden 3 Wochen nicht 90% der fälligen und überfälligen Verbindlichkeiten begleichen
2. Überschuldung
deine Vermögenswerte decken nicht mehr die Verbindlichkeiten/ dein Eigenkapital ist daher „negativ“ und es gibt keine „Positive Fortführungsprognose“
Ist ein Insolvenzantrag nicht mehr vermeidbar oder ist er „gewollt“, dann wird kein Sanierungskonzept/ Sanierungsgutachten gebraucht. Dann ist der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
Sanierungskonzept
Im Sanierungskonzept werden:
- die Ursachen für die Krise aufgedeckt
- das Krisenstadium bestimmt
- die Wirksamkeit der Unternehmensstrategie überprüft
- der Liquiditätsstatus ermittelt
- eine Aussage getroffen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht und wenn ja, ob und wie diese geheilt werden kann
- Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Krisenursachen bestimmt
- Sanierungsbeiträge des Unternehmens, der Geschäftsführer/ Inhaber und Gläubiger benannt
- eine (Sanierungs-) Planung aufgestellt (zumeist 5 Jahre und 2 Szenarien – Worst-Case/ Real-Case)
- ein Liquiditätsplan aufgestellt
- ein Kapitaldienstplan aufgestellt
- Planbilanzen für die nächsten 5 Jahre erstellt
- eine Aussage über die Fortführungsmöglichkeiten (positive Fortführungsprognose ja/ nein) getroffen
Schwachstellenanalyse
Wenn sich (d)ein Unternehmen …
- noch am Anfang der Ertragskrise befindet und
- die Ertragsrückgänge oder Verluste noch zu keiner Liquiditätskrise geführt haben (Rückgänge noch nicht so gravierend und/ oder
- doch freie Liquidität) vorhanden ist
… reicht oftmals eine Schwachstellenanalyse.
In vielen Fällen kommt die Initiative von den Banken. Die Banken werten Gewinnermittlungen, Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Zahlen sowie die Kontoführung aus (siehe hierzu auch unseren Blogbeitrag zum Thema „Kontorating“).
Die Schwachstellenanalyse dient vor allem dazu:
- Ursachen für Gewinnrückgänge oder Verluste offenzulegen
- Aussagen zur Wirksamkeit der Unternehmensstrategie zu treffen
- Verbesserungs-/ Veränderungsmaßnahmen aufzulisten und zu begründen
- eine Liquiditätsplanung aufzustellen und drohende Liquiditätslücken aufzudecken
- eine Umsatz- und Kostenplanung aufzustellen (meist 3 oder 5 Jahre und 2 Szenarien)
- die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln (die Fähigkeit, auf Überschüssen, Steuern, Zins und Tilgung zu decken)
UNSER TIPP
- In allen Fällen, bei denen nicht bereits im Vorfeld zu 100% klar ist, dass tatsächlich ein Sanierungskonzept benötigt wird, dränge gegenüber deinen Banken darauf, dass erst nach einer Erstanalyse/ Erstsichtung des eingeschalteten Sanierungsexperten/ Berater entschieden wird, ob ein Sanierungskonzept nach IDW S6 oder eine Schwachstellenanalyse erstellt wird. Ergibt sich nach Erstanalyse, dass eine Schwachstellenanalyse ausreichend ist, dann sparst du Zeit und Geld – beides ist in einer Krisensituation wichtig.
- Sollte eine Schwachstellenanalyse beauftragt werden, bitte das Beratungsunternehmen diese so aufzubauen, dass bei einem späteren Bedarf/ Notwendigkeit ein Ausbau dieser Schwachstellenanalyse zu einem Sanierungskonzept möglich ist. Es kann passieren, dass während der Arbeit/ Erstellung neue Aspekte/ Fakten hinzukommen, so dass dann plötzlich doch ein Upgrade zum Sanierungskonzept benötigt wird (häufig der Fall, wenn Teilverzichte der Gläubiger notwendig werden oder höhere Verluste auftreten und der Liquiditätsbedarf größer als anfangs erwartet). Wenn die Schwachstellenanalyse im Grundaufbau an die Erstellung eines Sanierungskonzeptes angelehnt ist, kann ohne Doppelkosten und Zeitverzug eine Ausweitung auf ein Sanierungskonzept vorgenommen werden.
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- ob und in welchen Bereichen wir aufgrund deiner geschilderten Unternehmenssituation Problembereiche erkennen
- wie wir dich bei der Verbesserung unterstützen können
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- welche Unterstützungsmöglichkeiten eine geförderte Unternehmensberatung bietet
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