Aufbau eines Finanzreportings

In unseren vergangenen Blogartikeln haben wir Tipps zur Recherche der verschiedenen Ratingermittelnden Unternehmen gegeben und welche Information du benötigst, um dein „Standing“ bzw. Rating deines Unternehmens bei den verschiedenen Adressaten einschätzen zu können.
In unserem heutigen Blogbeitrag geht es um den Aufbau eines Finanzreportings. Nachfolgend gehen wir auf die Funktion und den Inhalt des Finanzreportings ein, um ein besseres Verständnis zu erhalten:

Grundsätzliches zum Finanzreporting

Beim Finanzreporting geht es darum, dass du gezielt (selbst) ausgewählte Unterlagen und ergänzende Informationen den Ratingermittelnden Unternehmen in regelmäßigen Abständen zur Verfügung stellst.
Damit werden zwei Ziele erreicht:
Die Ratingermittelnden Unternehmen sind damit „näher“ an deinem Unternehmen und dies hat Vorteile bei der Bewertung.
Du kannst selbst eine Wertung der eingereichten Unterlagen vornehmen, um
  • entweder positive Effekte durch Erläuterungen noch weiter zu verstärken (z.B., wenn der Gewinn über Vorjahr liegt, kann dargestellt werden, dass das kein Zufall/ Ausreißer-Jahr war und dauerhaft so bleiben wird – das wird dann zusätzlich positiv gesehen)

  • oder wenn negative Effekte abzuschwächen sind – z.B. kann bei Gewinnrückgängen über bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen und deren bereits greifende Effekte berichtet werden. Damit kann trotz Gewinnrückgängen das Vertrauen in die Planzahlen/ Entwicklung deines Unternehmens aufrechterhalten werden.

Wann und in welchem Rhythmus sollten die Unterlagen für das Finanzreporting eingereicht werden?

Für nahezu alle kleinen und mittleren Unternehmen gibt es keine Verpflichtung zur Durchführung eines Finanzreportings (hiermit ist nicht die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger gemeint – das verstehen wir nicht als Finanzreporting).
Von daher bestimmst du den Turnus selbst.

UNSER TIPP

Wir empfehlen ein vierteljährliches Finanzreporting bei folgenden Unternehmen durchzuführen:

Bei allen anderen Unternehmen, die für dieses Thema offen sind und für die sich nur wenige Ratingermittelnde Unternehmen interessieren empfehlen wir ein jährliches Reporting.

Mehr zum Thema Rating verbessern findest du in unserem Blogartikel:
„Welche Unternehmen nutzen ein Rating zur Beurteilung der Unternehmensbonität?“

Welche Unterlagen/ Informationen sollten beim Finanzreporting zur Verfügung gestellt werden?

Es handelt sich bei deinen Unterlagen und Informationen um sehr sensible Daten, insbesondere wenn detaillierte Hintergrundinformationen zu den Finanzkennzahlen oder auch zu den weiteren Vorhaben weitergegeben werden.
Ein Kreditversicherer wird in der Regel das Reporting nur für die eigene Beurteilung verwenden, von daher kann diese sicher umfangreicher ausfallen.
Eine Auskunftei veröffentlicht im Zweifel Informationen, die dann praktisch durch jeden einsehbar sind. Daher macht ein eingeschränktes Reporting an Auskunfteien Sinn. Spätestens wenn durch ein weniger gutes Geschäftsjahr mal der Bonitätsindex/ das Rating bei der Auskunftei abfällt, lässt sich unter Verweis auf regelmäßige Reportings und deren Inhalte eine Verbesserung erzielen.

UNSER TIPP

Wir empfehlen 2 oder 3 abgestufte Varianten zum Finanzreporting:

1. Vollständiges Finanzreporting
– detaillierte Unterlagen und umfassende Informationen
z.B. für Kreditversicherer, Factoring-Gesellschaften, Banken
2. Eingeschränktes Finanzreporting
– zusammengefasste Unterlagen und gekürzte Informationen
z. B. für Finetrader, Mobilienfinanzierer, Zentralregulierer
3. Minimalistisches Finanzreporting
– zusammengefasste Unterlagen und minimale Informationen
z.B. für Auskunfteien, Ratingagenturen

Benötigst du Unterstützung?

Wenn du Fragen zu deiner Unternehmenssituation hast, dann vereinbare mit uns eine 15- minütige kostenlose Situationsanalyse.

Wir klären im Telefonat:

Du kannst dann entscheiden, ob du mit uns zusammenarbeiten möchtest.

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